InterBündnis

lebendige Demokratie

Gremien und Arbeit im InterBündnis

InterBündnis | 24.01.2022

Das InterBündnis praktiziert eine lebendige Demokratie, in der Einzelpersonen ebenso zu Wort kommen, wie die Trägerorganisationen. Wir sind finanziell unabhängig und finanzieren unsere Arbeit aus Beiträgen der beteiligten Kräfte, Spenden und gemeinsamen Finanzaktivitäten. Es unterhält für diese Zwecke und die Koordinierung der politischen Arbeit folgende Gremien und Strukuren:

1. Der Bündnis-Kongress

2. Der Bündnisrat

3. Die zentrale Koordinierungsgruppe (zKOG)

4. Die Plattformen

Mitglieder des verschiedenen Gremien des InterBündnis erhalten grundsätzlich keine Vergütung und nur eine Aufwandsentschädigung in Höhe tatsächlich entstehender und nachgewiesener Kosten.


1. Der Bündnis-Kongress

Der Bündnis-Kongres findet jährlich statt und ist das höchste Gremium des InterBündnis. Alle Trägerorganisationen und Unterstützer*innen haben das Recht, an dem Kongress teilzunehmen. Einzelpersonen beteiligen sich mit einer Stimme an den Abstimmungen, während Trägerorganisationen einen Stimmanteil erhalten, der ihrer jeweiligen Größe entspricht. Er trifft die grundlegenden politischen (Richtungs)Entscheidungen und wählt einen Bündnis-­Rat, der konkrete Beschlüsse zwischen den Kongressen fällt und in der praktischen Arbeit direkt mitwirkt.

2. Der Bündnis-Rat

Der Bündnis-Rat ist das höchste Gremium zwischen den Bündnis-Kongressen und besteht aus den hauptsächlich beteiligten Organisationen und Strömungen und einigen, direkt vom Kongress gewählten Einzelpersonen. Er ist das höchste Gremium zwischen den Bündnis-Kongressen und kann Entscheidungen auf Grundlage der Kongresse und der beschlossenen Dokumente treffen (Manifest, Grundsätze, Grundlagen und Strukturen). Der Bündnis-Rat trifft sich in der Regel alle drei Monate. Im Bündnis-Rat haben alle Trägerorganisationen einen festen Sitz und benennen dazu ein bis zwei Repräsentanten, durch die sie vertreten werden. Er bestimmt die zentrale Koordinierungsgruppe sowie den ihr als geborenes Mitglied angehörenden Kassierer und die Kassenprüfer.


3. Die zentrale Koordinierungsgruppe (zKOG)

Die zKOG trifft sich ca. alle 6 Wochen und koordiniert die Umsetzung der Beschlüsse des Bündnis-Rats. Im Rahmen dieser Beschlüsse kann sie eigene Beschlüsse fassen. Wenn die politische Situation dies erfordert und ein Treffen des Bündnis-Rats nicht in der gebotenen Zeit geladen werden kann, kann sie auf Grundlage der bisherigen Beschlüsse von Bündnis-Rat und Bündnis-Kongress politische Entscheidungen in dem notwendigen Maß treffen. Die zKOG ist dem Bündnis-Rat und dem Bündnis-Kongress gegenüber rechenschaftspflichtig.
Sie bestimmt den geschäftsführenden Ausschuss (gA) aus ihrer Mitte. Ihm gehören drei Mitglieder der zentralen Koordinierungsgruppe an. Er leitet die Geschäfte und das Büroteam des Bündnisses im Sinne der Beschlüsse seiner Gremien und unterstützt deren Umsetzung unmittelbar. Der gA ist der zKOG gegenüber rechenschaftspflichtig.


4. Die Plattformen

Die Plattformen wählen sich Koordinierungen und legen ihre Arbeitsweise und den Rhythmus ihrer Treffen eigenständig fest. Organisationen und Personen sind eingeladen, auf Grundlage der Prinzipien des Internationalistischen Bündnisses in Plattformen mitzuarbeiten. Es gibt aktuell 9 Plattformen, in denen Menschen und Trägerorganisationen aus den politischen Arbeitsfeldern konkrete Positionen erarbeiten. Hier kannst Du Kontakt zu den Plattformen aufnehmen:

In der Broschüre „Gemeinsam gegen den Rechtsruck der Regierung!“ erfährt man mehr über den Aufbau des Bündnisses, das Manifest und die Grundsätze unserer Arbeit, Informationen über Trägererorganisationen und Trägerpersonen, wie die Plattformen arbeiten und welche Ziele wir uns stecken. Du wirst sie auf der Unterseite "Dokumente des InterBündnis" finden.